Förderung von sozialen Selbsthilfegruppen
Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert soziale Selbsthilfegruppen im Kreisgebiet.
Gruppen mit Themen, wie Einsamkeit, Trennung, Alleinerziehende, Übergang von der beruflichen in die nacherwerbliche Phase, Familie, Partnerschaft, Frauenselbsthilfe, Alter, Nachbarschaft, Lebensführung, Lebenskrisen / Existenzsorgen (zum Beispiel finanzielle Sorgen oder Klimawandel), besondere soziale Situationen und vergleichbare Themen, können die Förderung nutzen.
Gefördert werden:
- Raumkosten in angemessener Höhe
- Aufwandsentschädigung für die Gruppenleitung /Moderation der Gruppe, falls kein Betroffener/Gruppenmitglied diese Aufgabe übernehmen kann
- Öffentlichkeitsarbeit
- Informationsmaterialien
- Arbeitsmaterial
- Kosten für Referent*innen
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
- Durchführung von Projekten oder Veranstaltungen
- Gemeinsame Aktionen mehrerer Selbsthilfegruppen
- Gemeinsame Aktionen mit der Selbsthilfe-Kontaktstelle.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei uns von der Selbsthilfe-Kontaktstelle Rheinisch-Bergischer Kreis.